Wußtet ihr, dass bei einem Flugausfall oder einer Flugverspätung, sogar Überbuchung und ihr nicht mitkommt, euch eine Entschädigung zusteht? Für Flüge abgehend der EU und ankommend in der europäischen Union, stehen euch gesetzlich geregelte Entschädigungszahlungen zu. Unter Umständen ist eine Entschädigungszahlung sogar mehr, als was das Flugticket gekostet hat. Und ja, dies gilt auch für Prämientickets, also solche, welche mit Meilen gebucht wurden.

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Wann gibt es Entschädigung?

Entschädigungsansprüche sind in der Fluggastrechte-Verordnung der EU geregelt. Bei einem Ausfall, einer Verspätung von mehr als 3 Stunden oder einer Nichtbeförderung steht Passagieren völlig unabhängig vom Ticketpreis eine Entschädigung zu. Der Anspruch gilt für alle Fluggäste – egal ob Privat- oder Geschäftsreise. Auch Pauschalurlauber sind anspruchsberechtigt.

Je nach Entfernung beträgt die Entschädigung 250, 400 oder 600 Euro pro Person abzüglich Provision (i.d.R. 20 – 30 % zzgl. MwSt.)* (Kurz, Mittel- und Langstrecke). Entschädigungen nach EU-Verordnung gibt es für Flüge, die innerhalb der EU starten, dort landen und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden sowie bei verspäteten Anschlussflügen außerhalb der EU, wenn der Flug Teil einer einzigen Buchung ist und der Startflughafen der Reise in der EU liegt.

*Laut EU-Recht stehen jedem Passagier bei Verspätungen und Annullierungen je nach Streckenlänge 250 / 400 / 600 Euro zu. Die hiervon abzuziehende Erfolgsprovision beträgt i.d.R. zwischen 20% – 30 % (zzgl. Mehrwertsteuer).

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Wie bekomme ich meine Entschädigung?

Leider blocken viele Airlines einfach ab, wenn Passagiere ihre Entschädigung auf eigene Faust einfordern. Die Fluggesellschaften reden sich dabei oft mit angeblichen „außergewöhnliche Umständen“, z.B. schlechtes Wetter oder Streiks, raus, um keine Entschädigung zahlen zu müssen. Alternativ kann ein Fachanwalt mit der Aufgabe betraut werden, jedoch sollte unbedingt vorher mit der Rechtsschutzversicherung geklärt werden, ob die Kosten hierfür übernommen werden. Andernfalls kann es teuer werden.

Wir hatten bei zwei Fällen Flightright beauftragt. Flightright vertritt betroffene Passagiere und fordert für diese ihre Entschädigung ein. Über die Website können Reisende ihren Entschädigungsanspruch schnell, einfach und kostenlos prüfen. Nach der Beauftragung übernimmt Flightright die gesamte Kommunikation und den Papierkram mit der Airline​.
Seit mehr als 8 Jahren bringt Flightright wichtige Grundsatzurteile voran, z.B. vor dem EuGH und dem BGH. Auf diese Weise trägt Flightright dazu bei die Rechte von Fluggästen zu festigen und auszuweiten – in Deutschland und Europa.

Flugverspätung, Flugausfall, dass gibt Entschädigung | GlobalTraveler.TV
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Wie funktioniert Flightright und was kostet mich das?

Auf der Website gibt der Nutzer seine Flugdaten in den Entschädigungsrechner ein. Anschließend gleicht Flightright diese mit den Daten in deren Datenbank ab. Mit einem einfachen Regelwerk gibt es anschließend eine generelle Einschätzung, ob die Grundvoraussetzungen für einen Anspruch bestehen. Deren Algorithmus prüft, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt oder nicht.

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Ein Großteil des Prozesses ist automatisiert. Bei einigen Punkten müssen die Fälle jedoch selbst geprüft werden. Dabei arbeitet Flightright für die Durchsetzung der Ansprüche mit Anwälten und Partnern in ganz Europa zusammen. Durch die datenbasierte Aufbereitung der Fälle und das gebündelte Wissen durch umfassende Erfahrung mit Fluggastrechten, können deren Partneranwälte die Fälle effizienter und zeitsparender vor Gericht bringen. Zusätzlich sind die Erfolgsaussichten vor Gericht dadurch viel höher.

Ist Flightright bei der Durchsetzung der Entschädigungsansprüche erfolgreich, beträgt unsere Erfolgsprovision zwischen 20 und 30% zzgl. MwSt. Ist Flightright nicht erfolgreich, entstehen für den Service keine Kosten.